ᐅ Römisches Recht: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Einfluss auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und die europäische Rechtsprechung
  • Erschaffer des Corpus Iuris Civilis
  • Institutiones Gai
  • Digesten
  • Glosse
  • Kanonisches Recht

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Römisches Recht (© helmutvogler – stock.adobe.com)

Das römische Recht kann man ohne weiteres als die Grundlage unserer modernen Verfassungen betrachten. Seine Anfänge sind um 500 vor Christus zu suchen. Zu dieser Zeit formte sich aus den kultisch beeinflussten Regelungen langsam ein Gewohnheitsrecht. Nachdem das römische Recht etwa ab dem 6. Jahrhundert, nicht immer zeitgleich mit dem früher stattfindenden Niedergang des römischen Reiches, an Bedeutung verlor und schließlich verschwand, tauchte es etwa im 11. Jahrhundert nach Christi vornehmlich in Bologna wieder auf.

Anfangs lehrte man das in einer Renaissance des Rechts wiedergeborene römische Recht lediglich an der Universität von Bologna, bald aber fand die Rezeption in ganz Europa statt, nach wissenschaftlicher Bearbeitung und auch Abänderung, Anpassung fand das meist individuell überarbeitete römische Recht teilweise auch in Übersee, in den Kolonien der Länder Verwendung.

Man kann also beim nun rezipierten römischen Recht sagen, dass etliche andere Rechtsgedanken Einfluss nahmen. Da das nun geschriebene Recht aber dieselbe Basis hatte, nämlich das antike römische Recht, benannte man es als 'Ius Commune' also als 'Gemeines Recht'. Dieses 'gemeine römische Recht' galt nahezu überall in Europa, - England machte eine Ausnahme – bis in das 18. Jahrhundert hinein. In einigen Teilen Europas war es sogar bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts geltend. Deutschland löste es mit der Zivilrechtskodifikation des 'Bürgerlichen Gesetzbuches' in 1900 ab. Unter dem klassischen römischen Recht versteht man das Recht, wie es in der Epoche des römischen Imperiums gelehrt und angewandt wurde.

Einfluss auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und die europäische Rechtsprechung

Die Römer dürfen sich rühmen, die Ersten zu sein, die es schafften, aus der Gesetzgebung eine Wissenschaft zu machen. So legten sie auch den Grundstein für das positive Recht. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland beruht ganz wesentlich auf überlieferten Rechtsregeln der römischen Antike. Diese allerdings wurden kodifiziert, will meinen, angepasst und zusammengefasst. Herausragend ist, dass das römische Recht die gemeinsame Grundlage der europäischen Rechtsprechung darstellt.

Das römische Recht wurde, anders als andere Dinge, die sie lediglich von den Griechen übernahmen, von den Römern selbst gestaltet. Doch kann man dies dahingehend einschränken, dass doch etliche Argumentationsmuster und Begrifflichkeiten aus der griechischen Rechtsphilosophie übernommen wurden. Die Wissenschaft vom römischen Recht wird Romanistik genannt. Die größte Errungenschaft des römischen Rechts, die 'Ius Civile', kannte bereits die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum, auch in Sachen Erbrecht und anderen Angelegenheiten des Sachenrechts gab sich das römische Recht ähnlich unseren heutigen Gesetzen.

Erschaffer des Corpus Iuris Civilis

Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus gestorben 565 n. Christi in Konstantinopel versteht sich als einer der einflussreichsten und auch bedeutendsten römischen Kaiser der späten Antike. Er war es, der die Kompilation, die Zusammenfassung des antiken römischen Rechts befahl. Er löste auch den Senat auf, indem er das altrömische Amt des Konsuls aufhob, die neuplatonische athenische Philosophenschule abschaffte. Er läutet den Übergang von antiken Imperium Romanum zum Byzantinischen Reich ein. Justinian führte während der Zeit seiner Regierung heftige Kämpfe mit Vandalen und Ostgoten, im Osten des Reichs mit den Sassaniden aus Neupersien. Es gelang ihm, große Areale des während der Völkerwanderung der Germanen verlorenen Reichs wieder zurückzugewinnen.

Der Idee des ehemaligen Prinzipats, also der Herrschaftsstruktur des Römischen Reichs zwischen etwa 27 vor Christi bis 284 nach Christi, der Kaiser sei lediglich 'Gleicher unter Gleichen' 'primus inter pares', stand die zuzunehmende Sakralisierung des Justinian gegenüber. Die orthodoxen Kirchen sehen in ihm bis heute einen verehrungswürdigen Heiligen.

Institutiones Gai

Der Rechtsgelehrte Gaius in der Zeit der Hochklassik um die Mitte des 2. Jahrhunderts nach Christi war es, der ein 'juristisches Anfängerbuch' die Institutiones Gai verfasste. Diese Schriften sind deshalb so wichtig, weil Justinian, beziehungsweise die von ihm beauftragten Rechtsgelehrten sich in der Zusammenstellung des Corpus Civilis zu großen Teilen auf diese Dokumente beriefen, doch auch etliche noch ältere Rechtsschriften kamen zur Verwendung.

Die Institutiones Gai entdeckte man 1816 unter einem Text mit den Briefen des Kirchenvaters Hieronymus. Bis dahin hatte man von ihrer Existenz nur durch etliche Fragmente in den Digesten, einem Teil des Iuris Civilis, gewusst. Die 'Institutiones' gleichem einem zusammenhängenden Schulvortrag, sie faszinieren durch ihre Verständlichkeit und Klarheit.

'… das am Besten und fast vollständig auch außerhalb der justinianischen Tradition erhaltene Werk eines römischen Juristen...'

Digesten

Die Digesten, auch Pandekten genannt, sind also die Zusammenfassung von Werken römischer Juristen, in Auftrag gegeben von Kaiser Justinian. Sie stellten ein Lehrbuch, eher viele Lehrbücher, denn es waren insgesamt 50 Bücher, dar. Ihnen vorangestellt eben die 'Instituiones' als Lehrbuch für Anfänger. Der eigentliche Autor sämtlicher Rechtswerke des Justinian war der 'Quaestor sacri palati', der Justizminister namens Tribonarius. Er arbeitet zusammen mit zahlreichen Anwälten, Verwaltungsbeamten und römisch-griechischen Justizgelehrten.

Die Digesten, die 533 promulgiert, will meinen durch erste Lesung in Kraft gesetzt wurden, beschäftigen ab dem 19. Jahrhundert die sogenannte Pandektenwissenschaft. Wie die Pandekten bereiteten die Rechtsgelehrten dabei die juristischen Sachthemen nach Schuld-, Familien-, Sach- und Erbrecht auf. Auf diesem methodischen Ansatz beruht die Ausarbeitung sowie die Entwicklung der Rechtsprechung des BGB in unseren Tagen.

Glosse

Die Glosse in der Rechtssprache wird definiert als wissenschaftliche Bearbeitung der Texte des Corpus Iuris Civilis, als Kommentar zu langobardischen, römischen und auch kanonischen Rechtsschriften. Hier finden sich Erläuterungen mit zum Teil gewichtiger dogmatischer Interpretation, eine Exegese und Erfassung des römischen Rechts, die besonders an der Universität von Bologna im 12 und 13. Jahrhundert vorangetrieben wurde.

Die bekanntesten Glossatoren sind Irnerius, Azo und allen Voran Accursius. Mit dem 13. und 14. Jahrhundert setzten sogenannte Post-Glossatoren wie Bartolus de Sassoferrator und Cinus das Werk fort. Erst dieses überarbeitete, mit Erläuterungen und Verweisen auf andere Kapitel versehene Gesamtwerk ergab die Grundlage für die Rezeption des kontinentaleuropäischen Privatrechts.

Kanonisches Recht

Auch die Kirche befasste sich mit dem römischen Recht und arbeitete Glossen aus. So fassten sie die Arbeit des sogenannten 'Dekretisten' Johannes Teutonicus als 'Dekretum Gratiani' zusammen. Auch andere Glossen sind berühmt, so beispielsweise die des Bernhard von Botone und seiner 'Glossa ordinaria' zu den Dekretalen Gregors IX, dem 'Liber Extra', weiter die ebenfalls 'Glossa ordinaria' genannte Glosse zum 'Liber Sextus' des Bonifaz VIII.

Zu den 'Clementinen' verfasste Johannes Andreae, einer der herausragendsten Köpfe der Rechtsgelehrten dieser Zeit, ebenfalls eine Glosse. Diese Texte, diese Glossierungen sind bis in das 19.Jahrhundert hinein die Grundlage für wissenschaftliche Bewertung und auch praktische Anwendung des kanonischen Rechts.


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